Klassifizierung des Akustikus­neurinoms

Das Akustikus­neurinom wird als gutartig klassifiziert. Das bedeutet, dass es keine Ableger in anderen Körper­regionen bildet und nicht ins umgebende Gewebe eindringt.

Beim Akustikusneurinom, respektive Vestibularis­schwannom, handelt es sich – wie es der Name verrät – um ein sogenanntes Neurinom, auch Schwannom genannt. Diese medizinisch als «gutartig» klassifizierten Hirn­tumore bilden sich aus und auf den Hüllen der Hirn­nerven. Gutartig bedeutet, dass sie keine Metastasen (Ableger) in anderen Körper­regionen bilden. Es handelt sich bei diesem Hirntumor also glücklicher­weise nicht um eine Wucherung der Hirnmasse.

Frontaler Schnitt eines Akustikusneurinoms im MRT
Frontaler Schnitt eines Akustikusneurinoms im MRT
(Quelle: Webseite der MH Hannover)
Axialer Schnitt eines Akustikusneurinoms im MRT
Axialer Schnitt eines Akustikusneurinoms im MRT
(Quelle: Webseite der MH Hannover)

Weitere Gruppen von Hirn­tumoren

Es gibt rund 20 Gruppen von Hirn­tumoren, die zum Teil noch in Unter­gruppen untergliedert sind. Die zwei wichtigsten neben den Neurinomen/­Schwannomen sind das Gliom und das Meningiom und das Neurinom oder Schwannom. Alle drei sind primäre Tumore, d.h. sie sind keine Ableger von Tumoren in anderen Körper­regionen.

Gliomesind Wucherungen der Stützzellen des Gehirns, die rund 90% der Hirnmasse ausmachen. Sie sind oft «bösartig», bilden also über die Blut- und Lymph­bahnen Metastasen in anderen Körper­regionen. Meningiome sind Wucherungen der Hirnhaut, der Hülle um die Gehirn­masse. Sie sind meist «gutartig».

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