Bestrahlung des Akustikus­neurinoms mit der ZAP-X Therapie (Radiochirurgie)

Die ZAP-X Therapie zählt zu den neuesten Technologien in der Radiochirurgie und ist eine nicht-invasive und somit risikoärmere Alternative zur Operation und zur traditionellen Strahlentherapie. Sie wurde speziell für die Behandlung von Tumoren und Metastasen im Gehirn entwickelt. Die Behan­dlung wird ambulant durchgeführt, ist schmerzfrei und dauert maximal eine Stunde.

Behandlungsraum des Swiss Neuro Radiosurgery Center Zürich: ZAP-X Radiochirurgie-Plattform.
Behandlungsraum des Swiss Neuro Radiosurgery Center Zürich:
ZAP-X Radiochirurgie-Plattform.
(Quelle: SNRC Zürich)

Wirkprinzip und Technik der ZAP-X Therapie

Die Radiochirurgie-Plattform ZAP-X ist eine Weiterentwicklung des Gamma- und des Cyber-Knifes. Sie verwendet einen ringförmig angeordneten Linearbeschleuniger, bei dem hunderte einzelne Strahlen aus unterschiedlichen Raumrichtungen kommen und sich in einem genau abgegrenzten Bereich bün­deln. Dadurch entsteht eine sehr hohe Strahlendosisleistung, welche die notwendigen biologischen Prozesse auslöst, um das Tumorgewebe zu zerstören. Da jeder einzelne Strahl einen sehr niedrigen Dosisbeitrag leistet und die Streustrahlung gering ist, wird das umliegende Gewebe geschont. Damit eine ausreichend hohe Präzision erreicht werden kann, wird der Kopf ausserdem mit einer individuell angefertigten Gesichtsmaske fixiert. Der Kopf muss nicht mit Schrauben an einem Rahmen befestigt werden, wie etwa beim Gamma-Knife. Mit der ZAP-X Behandlung ist es möglich, die gesamte Strahlen­dosis, die zur Zerstörung der Tumorzellen notwendig ist, in nur einer Sitzung zu verabreichen.

Ablauf der Behandlung

Die ZAP-X-Behandlung wird ambulant durchgeführt und dauert nur 30 bis 60 Minuten. Die Patientin oder der Patient kann das Institut am selben Tag wieder verlassen.

Zur Vorbereitung der Bestrahlung braucht es präzise Röntgenaufnahmen des Gehirns und eine Gesichts­maske. Dafür wird eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Kopfes sowie eine Computer­tomo­graphie (CT) durchgeführt. Vor dem CT wird eine thermoplastische Maske angefertigt, welche den Kopf während der Behandlung fixiert.

Thermoplastische Maske zur Fixierung des Kopfes während der Behandlung.
Thermoplastische Maske zur Fixierung des Kopfes während der Behandlung.
(Quelle: SNRC Zürich)

In einem nächsten Vorbereitungsschritt erfolgt die Bestrahlungsplanung durch die Ärztinnen und Ärzte der Radioonkologie und Neurochirurgie in Zusammenarbeit mit der Medizinphysik, bei der die Bilddatensätze (MRI und CT) analysiert werden. So wird eine exakte Bestrahlung gewährleistet, welche das umliegende Gewebe schont.

Analyse der Bilddatensätze.
Analyse der Bilddatensätze.
(Quelle: SNRC Zürich)

Die Behandlung findet im Liegen statt. Der Kopf wird mit der am CT angefertigten Maske fixiert. Während der gesamten Behandlungszeit ist die Patientin oder der Patient bei vollem Bewusstsein. Eine Narkose ist nicht notwendig, da die Bestrahlung keine Schmerzen verursacht. Da das Gerät deutlich grös­ser als ein MRT ist, tritt Platzangst nur sehr selten auf. Auf Wunsch kann vor der Behandlung ein be­ruhi­gendes Medikament verabreicht werden. Der Patient oder die Patientin wird während dem gan­zen Zeitraum der Behandlung videoüberwacht. Ein Unterbruch der Behandlung ist jederzeit möglich.

Patient im ZAP-X
Patient im ZAP-X
(Quelle: Deniz Baraner Productions)
Grafische Darstellung der Bestrahlung
Grafische Darstellung der Bestrahlung
(Quelle: ZAP Surgical)

Nach der Behandlung können Nebenwirkungen auftreten, die jedoch meistens nur von kurzer Dauer sind. Dazu gehören Erschöpfung oder Kopfschmerzen.

Patientinnen und Patienten müssen nach der Behandlung in regelmässigen Abständen zur Kontrolle. Dabei werden nochmals Aufnahmen aus dem MRT erstellt und analysiert. In manchen Fällen ist eine erneute Bestrahlung erforderlich.

ZAP-X Therapiemöglichkeiten in Deutschland und der Schweiz

In Deutschland gibt es zwei ZAP-X Zentren, die weltweit zu den ersten Anbietern dieser Therapie­möglichkeit gehören:



Auch in der Schweiz gibt es mit dem Swiss Neuro Radiosurgery Center bereits ein Zentrum, das die ZAP-X-Technologie anbietet:


Kostenübernahme für die ZAP-X Therapie

In Deutschland übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die ZAP-X Therapie bisher nur im Einzel­fall. In der Schweiz werden die Kosten (abzüglich der Franchise und dem Selbstbehalt) für ambulante Behandlungen grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen, da die Radiochirurgie eine Pflicht­leistung der Grundversicherung ist.

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